Herzlich willkommen im Saurierpark!
Willkommen in unserem Freizeitpark, in dem kleine und große Dino-Fans nicht nur Urzeit-Giganten bestaunen, sondern auch viel über sie lernen und „nebenbei“ so einiges erleben können! Der Saurierpark hält zahlreiche Attraktionen und Überraschungen für Ihren Familienausflug bereit: Hier kann man in Erlebnisarealen und Spielwelten gemeinsam forschen, klettern, planschen und sogar echten Nervenkitzel erleben.
Um Ihren Aufenthalt so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten, bitten wir darum, nachfolgende Hinweise zu beachten. Mit dem Betreten des Parks tritt unsere Parkordnung in Kraft, die von jedem Besucher einzuhalten ist.
1. | Allgemeine Bestimmungen |
1.1 | Die Parkordnung dient der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Saurierpark. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers. |
1.2 | Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Besucher ohne Einschränkungen die Parkordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen und der Betriebssicherheit dienenden Anweisungen Folge zu leisten. |
1.3 | Bei Schul-, Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen sind zusätzlich Lehrer sowie Gruppen-, Vereins-, Übungs- oder Veranstaltungsleiter für die Einhaltung der Parkordnung für ihre jeweilige Gruppe voll verantwortlich. |
1.4 | Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. |
1.5 | Offenes Feuer oder das Zünden von Feuerwerkskörpern ist im Saurierpark nicht gestattet. |
1.6 | Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke sowie für öffentliche Medien u. ä. bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung durch die BBB mbH. |
1.7 | Die Besucher sollen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt sowie andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden. |
1.8 | Das Personal des Saurierparks übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Parkordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Saurierparks ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das von dem jeweiligen Besucher entrichtete Eintrittsgeld nicht erstattet. |
2. | Eintrittskarten |
2.1 | Das Betreten des Saurierparks ist nur gegen Lösen einer Eintrittskarte gestattet. Diese ist zur einmaligen Nutzung am Lösungstag und innerhalb der Öffnungszeiten bestimmt. |
2.2 | Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. |
2.3 | Folgende Personen haben keinen Zutritt: |
a) | Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder auch Suchtmitteln stehen |
b) | Personen, die unter einer stark ansteckenden Krankheit leiden (z.B. meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes) |
2.4 | Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person den Park betreten. |
2.5 | Familienkarten werden nur an Familien mit Verwandtschaftsgrad abgegeben. |
2.6 | Wer sich rechtswidrig Einlass mit falsch gelösten oder ohne Eintrittskarten verschafft, wird mit einem Nachlösebetrag in Höhe der Differenz zum eigentlichen Entgelt und mit einem Zuschlag in Höhe von 50,00 € belegt. Jeder derartige Vorfall kann zur Anzeige gebracht und Hausverbot erteilt werden. |
3. | Allgemeine Sicherheitsbestimmungen |
3.1 | Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Bitte legen Sie großen Hunden aus Sicherheitsgründen einen Maulkorb an und nutzen sie die im Park aufgestellten Hunde-Hygiene-Sets. |
3.2 | Besucher dürfen die ersichtlichen Wege und Plätze nicht verlassen und die Grün- und Gehölzflächen nicht betreten. Insbesondere ist das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen jeder Art verboten. |
3.3 | Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. |
3.4 | Das Mitführen von großen Mengen oder hochprozentigem Alkohol und das Konsumieren und Mitführen von Cannabis sowie jeglicher Form von illegalen Drogen oder Betäubungsmitteln innerhalb des Parkbereiche ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Regelung kann zur unverzüglichen Verweisung vom Gelände führen und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zum Gelände zählen auch die Parkplätze und Zuwege. |
3.5 | Den Anweisungen des Personals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. |
3.6 | Das Mitführen von Fahrrädern, Rollschuhen, Skates, Skateboards, Schlitten etc. im Park ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. |
3.7 | Bei Unfällen oder Notfällen ist jeder verpflichtet, das diensthabende Personal zu verständigen, damit unverzüglich Hilfe geleistet werden kann. |
3.8 | Bei Bränden und Unglücksfällen aller Art hat jeder Besucher den Anweisungen des diensthabenden Personals Folge zu leisten. |
3.9 | Bei Überfüllung des Saurierparks ist das diensthabende Personal berechtigt, den Park vorübergehend für weitere Besucher zu schließen. |
4. | Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark |
4.1 | Die Einrichtungen des Saurierparks sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist verboten und verpflichtet zum Schadensersatz. |
4.2 | Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Dinosaurierplastiken nicht zum Klettern geeignet sind, weil dadurch Schäden an den Plastiken entstehen können. Sollten Sie dies trotzdem außer Acht lassen und dabei zu Schaden kommen, übernehmen wir keine Haftung. |
4.3 | Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts nicht verlangt werden. Dies gilt auch bei Schließung bestimmter Anlagen aufgrund von Reparaturen, höherer Gewalt und ungünstiger Witterungsverhältnisse (Sturm, Gewitter, starker Regen etc.). |
4.4 | Es ist nicht gestattet, Aktivitäten, die einen kommerziellen Hintergrund vermuten lassen und nicht vom Eigentümer genehmigt worden sind, im Saurierpark durchzuführen. |
4.5 | Unzulässig ist im Weiteren: |
- Müll auf dem Gelände liegen zu lassen; Papier, Flaschen und sonstiger Unrat sind in den vorhandenen Papierkörben zu entsorgen, | |
- Rettungsgeräte zweckentfremdet zu benutzen, | |
- Druck- und Reklameschriften zu verteilen, | |
- eine gewerbliche Betätigung ohne Anmeldung auszuüben. | |
5. | Benutzung der Spielgeräte |
5.1 | Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und sämtlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. |
5.2 | Der Aufenthalt am Wasserspiel erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Es wird das Tragen von rutschfesten Badeschuhen empfohlen. Bitte beachten Sie, dass der Geysir etwa aller 15 Minuten aktiv wird. |
5.3 | Laut DIN-Richtlinie dürfen Kinder beim Benutzen der Spielgeräte und -attraktionen keinen Fahrradhelm tragen. |
6. | Aufsichtspflicht |
6.1 | Das diensthabende Personal des Saurierparks hat für die Einhaltung dieser Parkordnung zu sorgen. Seinen Anweisungen ist deshalb Folge zu leisten. Das diensthabende Personal ist befugt, Besucher, die gegen diese Parkordnung verstoßen, aus dem Saurierpark zu verweisen. Bezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet. Widersetzungen können Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich ziehen. |
6.2 | Die Aufsicht über die Kinder im Saurierpark haben die jeweiligen Aufsichtsberechtigten zu gewährleisten. Für Kinder in den Erlebnisbereichen (u. a. Riesenrutsche, Kletterpark) gilt insbesondere die Aufsichtspflicht durch die Eltern oder durch eine begleitende und zur Aufsicht berechtigten Person. |
6.3 | Der Einlass der Gruppen erfolgt erst nach Anwesenheit der verantwortlichen Aufsichtspersonen. Der Saurierpark wird von allen Gruppen und Vereinen als Gruppe gemeinsam betreten und auch als Gruppe gemeinsam wieder verlassen. Gruppen unterliegen grundsätzlich der Aufsicht ihrer Betreuer. |
7. | Haftung |
7.1 | Die Besucher benutzen die Anlagen des Saurierparks und deren Nebeneinrichtungen auf eigene Gefahr. |
7.2 | Die Haftung der BBB mbH wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die |
a) | der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, |
b) | sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, |
c) | der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), |
d) | gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere Produkthaftungsgesetz. |
7.3 | Für Personen- und Sachschäden, die den Besuchern durch Dritte entstehen, wird keine Haftung übernommen. |
7.4 | bei Störungen oder Havarien während der Öffnungszeiten können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. |
7.5 | Besucher haften für Schäden, die durch ihr Verschulden an den Einrichtungen entstehen und sind zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet. |
8. | Schadensmeldungen |
8.1 | Sollte es im Parkgelände zu einem Schaden gekommen sein oder besteht Grund zur Annahme, dass aus einem Vorkommnis unter Umständen später ein Schaden entstehen könnte, ist dieser Schaden unbedingt beim Verlassen des Parkgeländes bei unserem Personal am Kassengebäude zu melden. Nachträgliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
8.2 | Wenn Sie eine Gefahrenquelle entdecken, teilen Sie diese bitte unverzüglich unserem Personal im Eingangsgebäude (Mitoseum) mit. |
9. | Hausrecht |
Der Saurierpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, zu verweisen. |
Für Sie beginnt nun eine Reise in eine längst vergangene Zeit. Damit Sie die Stunden auch sorglos genießen können, bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu übernehmen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Aufenthalt!